AGB

Teilnahmebedingungen für Golfunterricht/Golfangebote

von Hanna Baum-Proske (nachfolgend Golflehrerin)

Teil 1: Allgemeine Bestimmungen

1. Anmeldeverfahren; Zustandekommen des Vertrages; Leistungsumfang
1.1 Einzelunterricht
1.1.1 Eine verbindliche Anmeldung zu Golfunterrichtsstunden (Einzelunterricht) erfolgt durch eine Reservierung von freien Unterrichtszeiten auf fernmündlichem oder elektronischem Wege (E-Mail, Telefon, Online-Buchungssystem). Alle Leistungsangebote von Hanna Baum-Proske stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe einer Anmeldung dar und sind kein verbindliches Vertragsangebot.

1.1.2 Inhalt und Umfang des Einzelunterrichtes ergibt sich aus der jeweiligen Einzelbeschreibung (z.B. Putt-Unterricht) oder aus der jeweils durchgeführten Analyse der Golflehrerin.

2. Unterrichtsentgelt; Fälligkeit; Range Fee, Green Fee
2.1 Es gelten die in der aktuellen Beschreibung bzw. in den Informationen zum Einzelunterricht angegebenen Unterrichtsentgelte. Die genannten Beträge beinhalten die gesetzliche MwSt.

2.2 Einzelunterricht
Das Unterrichtsentgelt kann vor Ort in bar oder in Ausnahmefällen durch Vorabüberweisung auf das Geschäftskonto von Hanna Baum-Proske gezahlt werden.

2.3 Range Fee, Green Fee
Eventuelle Range Fees und/oder Green Fees sind, sofern sie nicht in dem Entgelt für das jeweilige Einzelangebot enthalten sind, jeweils vor Ort und vor Kursbeginn bei der Golfanlage zu entrichten. Ein entsprechender Hinweis auf die jeweilige Höhe erfolgt im Rahmen der Anmeldung gemäß Ziffer 1.1.1

2.4 Golfreisen
Die Golflehrerin bietet Golfunterricht auch auf Golfreisen an. Die Reisen werden nicht durch die Golflehrerin veranstaltet. Es gelten die Reisebedingungen des Reiseveranstalters laut jeweiliger Golfreise-Ausschreibung. Die veranschlagte Betreuungspauschale der Golflehrerin für die Teilnehmer, wird dem Reiseveranstalter in Rechnung gestellt.

3. Stornierung durch den Schüler/Teilnehmer
3.1 Erscheint der Schüler aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund zum vereinbarten Einzelunterricht nicht, so wird ein Ersatztermin vereinbart. Im Falle einer Erkrankung des Schülers/Teilnehmers hat dieser eine ärztliche Bescheinigung beizubringen, aus der hervorgeht, dass eine sportliche Tätigkeit des Schülers/Teilnehmers nicht mehr möglich ist.

3.2 Einzelunterricht
Eine Stornierung von Einzelunterrichtsstunden ist bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Unterrichtstermin durch den Teilnehmer unter vollständiger Erstattung des vereinbarten Entgelts möglich. Der Schüler hat das Recht, eine Ersatzperson zu benennen.

3.3 Nach Ablauf der in Ziffer 3.2 genannten Stornierungszeiträume ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Eine Rückerstattung des jeweiligen Beitrags findet nicht mehr statt, es sei denn, es findet sich ein Ersatzteilnehmer.

3.4 Die Stornierung bedarf der Schriftform, wobei die Übersendung durch SMS oder E-Mail ausreichend ist. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

3.5 Stornierung einer Golfreise
Es gelten die Bedingungen des Reiseveranstalters. Bei Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn entstehen folgende Rücktrittsgebühren für die veranschlagte Betreuungspauschale der Golflehrerin:
bis 60 Tage vor Reiseantritt – Stornogebühr 50% bis 59 Tage vor Reiseantritt – Stornogebühr 80% ab 10 Tage vor Reiseantritt – Stornogebühr 90%

4. Durchführung des Unterrichts / Abbruch bzw. Absage des Golfunterrichts durch Hanna Baum-Proske
4.1 Der Golfunterricht beginnt jeweils zu der in der jeweiligen Einzelbeschreibung ausgeschriebenen Zeit.

4.2 Der Golfunterricht findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt.

4.3 Die Golflehrerin ist nach billigem Ermessen berechtigt, den Golfunterricht abzubrechen oder kurzfristig abzusagen, wenn aus witterungsbedingten Gründen, insbesondere wegen Gewittergefahr, nässebedingter Unbespielbarkeit der Übungseinrichtungen, Nebel, Frost oder anderen von der Golfschule nicht zu vertretenden Gründen
• das Ziel des Trainings nicht erreicht werden kann, oder
• eine Gefährdung der Unterrichtsteilnehmer zu befürchten ist.
Dies gilt insbesondere im Falle einer Erkrankung der Golflehrerin, aufgrund welcher eine Unterrichtserteilung nicht möglich ist.

4.4 Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere etwaige Stornierungskosten für Übernachtung oder Anreise.

5. Verhaltenspflichten; Haftungsbegrenzung
5.1 Der Teilnehmer ist während des Unterrichts verpflichtet, den Anweisungen der Golflehrerin stets uneingeschränkt Folge zu leisten sowie die allgemeinen Golfregeln, die Golfetikette sowie die Haus- und Platzordnung der Golfanlage, auf der der Unterricht stattfindet, zu beachten. Die Haus- und Platzordnung liegt dem Teilnehmer zur Einsicht in auf der Golfanlage bereit bzw. ist abrufbar über die Homepage.

5.2 Die Haftung der Golflehrerin für Sach- und Vermögensschäden, die nicht Folge der Verletzung von Leben, der Golflehrer keine Garantie übernommen hat, ist gegenüber dem Teilnehmer ausgeschlossen, soweit nicht
• eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Golflehrerin, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen vorliegt und
• keine wesentliche Vertragspflicht, die die Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Unterrichtsteilnehmers als Vertragspartner vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), insbesondere die Einhaltung grundlegender Verkehrssicherungspflichten, verletzt wurde.

5.3 Die Haftung gemäß Ziffer 5.2 ist jedoch im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5.4 Soweit die Haftung der Golflehrerin gemäß Ziffer 5.2 und 5.3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Golflehrerin.

Teil 2: Gültigkeit von Gutscheinen, Mehrfachkarten und Aktionsangeboten

6. Gutscheine, Mehrfachkarten und Aktionsangebote, Pakete
6.1 Von der Golflehrerin ausgegebene Gutscheine für Einzelunterricht behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres nach ihrem Erwerb. Dies gilt grundsätzlich auch für Mehrfachkarten (z.B. Zehnerkarten, Pakete).

Teil 3. Gesundheitsfragebogen; Datennutzung; Bild-rechte

7. Gesundheitsfragebogen; Datennutzung; Bildrechte
7.1 Bei der erstmaligen Buchung von Golfunterricht hat der Teilnehmer einen Gesundheitsfragebogen vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Liegt ein solcher Fragebogen der Golflehrerin schon vor, so ist der Teilnehmer bei weiteren Anmeldungen verpflichtet, etwaige Änderungen seiner bisherigen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

7.2 Ergeben sich aus den Angaben im Gesundheitsfragebogen aus Sicht der Golflehrerin nicht verantwortbare Gesundheitsrisiken für den Teilnehmer, ist die Golflehrerin in Ausübung billigen Ermessens berechtigt, den Teilnehmer auszuschließen. Im Falle eines Ausschlusses wird ein etwaiges bereits entrichtetes Entgelt zurückerstattet.

7.3 Der Teilnehmer stimmt der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Telekommunikationsdaten, Angaben im Gesundheitsfragebogen) für die Zwecke der Anbahnung, Durchführung und Abwicklung von Verträgen mit der Golflehrerin Hanna Baum-Proske zu.

7.4 Jeder Teilnehmer willigt für alle bekannten und zukünftigen Publikationsarten in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und/oder Stimme für Gruppen-Fotografien und/oder Aufzeichnungen von Gruppenbildern und/oder Ton ein, die von der Golflehrerin oder eines von ihr Beauftragten im Rahmen des Golfunterrichtes zum Zwecke der Darstellung des Golfunterrichts und ihres Golfangebots angefertigt werden. Die Einwilligung ist nicht widerruflich, es sein denn, es liegt ein wichtiger Grund vor.

Teil 4: Gerichtsstand; anwendbares Recht; salvatorische Klausel

8. Gerichtsstand
8.1 Für sämtliche Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit Vertragen zwischen dem Schüler/Teilnehmer und der Golflehrerin ist, soweit gesetzlich zulässig, das Gericht am Sitz der Golflehrerin zuständig. Auf Verträge zwischen dem Schüler/Teilnehmer und der Golflehrerin findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

8.2 Sollt eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 2018